Qualitätssicherung/ Mitwirkungsmöglichkeiten des Mittagessensausschusses
Die Mitglieder des jeweiligen Mittagessensausschusses sind unter Wahrung der hygienischen Vorschriften berechtigt, die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Anforderungen zu überprüfen. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Speiseplangestaltung und Speisenzusammensetzung.
Der Auftragnehmer hat kooperativ mit dem Essenausschuss zusammen zu arbeiten, dabei auf eine hohe Akzeptanz seines Angebots hinzuwirken, indem er Anregungen des Essenausschusses angemessen berücksichtigt und Mängelanzeigen des Essensauschusses mit einer Frist von zwei Werktagen beantwortet. Der Auftragnehmer hat auf Wunsch des Essenausschusses als Gast an dessen Sitzungen teilzunehmen.
Quelle: Neuordnung des schulischen Mittagessens an offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen sowie für Förderzentren im Land Berlin
(Herausgeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft)
Unser Essensausschuss setzt sich folgendermaßen zusammen: Zwei ElternvertreterInnen, zwei SchülerInnenvertreterInnen, zwei Mitglieder des Cateringteams, eine Pädagogin des OGB Schulburg, ein Lehrer, der Schulleiter und die OGB – Leiterin.
Alle Mitglieder des Mittagessensausschuss engagieren sich für die Qualitätsverbesserung des schulischen Mittagessens. Insbesondere die erwachsenen Mitglieder setzen sich aktiv mit Ernährungsfragen und den DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung auseinander.